Gesucht: Vorschläge zur Bürokratie-Entlastung

Der BGA hat die Möglichkeit, Vorschläge in den Beratungsprozess über das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Deutschen Bundestag einzubringen.

Gesucht werden konkrete Regelungen, die Aufwand verursachen, ohne einem berechtigten Zweck zu dienen, oder bei denen der Aufwand und Zweck in einem Missverhältnis stehen. Die Regelungen müssten zudem in den Bereich des Bundes fallen und wurden bislang im Monitoring noch nicht zufriedenstellend aufgegriffen. Praktische Beispiele für bürokratische Belastungen in Ihrem Unternehmen können gerne zeitnah der Geschäftsstelle gemeldet werden, zu adressieren an Darius Kremer.

BGA-Umfrage zur Unternehmensfinanzierung 2024

Ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld für Investitionen trifft derzeit auf einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Vor diesem Hintergrund rufen VEG und BGA zur Beteiligung an der KFW-Umfrage zur Unternehmensfinanzierung 2024 auf. Die Umfrage ermöglicht eine detaillierte Analyse der aktuellen Finanzierungssituation in den Unternehmen und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine gesicherte Unternehmensfinanzierung. Darüber hinaus bildet das Thema Nachhaltigkeit einen besonderen Schwerpunkt.

Die Teilnahme ist noch bis zum 30. April 2024 über folgenden Link möglich:
https://secure.entrisys.de/kfw/2024/?/BGA/

Die Angaben werden selbstverständlich anonym behandelt. Bei Rückfragen steht Ihnen beim BGA Geschäftsführer Michael Alber unter 030 / 590099-570 zur Verfügung.

Wachstumschancengesetz beschlossen

Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten, sie von bürokratischen Hürden befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen verbessern. Vorgesehen sind:

  • der Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
  • verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die Einführung der E-Rechnung

Hierzu BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura: „Das Wachstumschancengesetz ist nach lähmender Parteitaktiererei endlich beschlossen. Für die Wirtschaft ist dies ein positives, wenn auch verhaltenes Signal. Es wäre mehr nötig gewesen. Aber eine Unternehmenssteuerreform muss kommen.“

BGA-Veranstaltungsreihe „Für Europa handeln“

Der BGA lädt alle Mitglieder am 17. April um 13 Uhr zu einem digitalen Lunch Talk mit MdEP Svenja Hahn (FDP) ein. Interessant ist der Austausch für alle, die von der EU-Digitalgesetzgebung betroffen sind. Dazu zählen der Digitale Produktpass, der AI Act, der Digital Services Act, NIS 2, KRITIS-Dachgesetzgebung, der Digitale Euro oder die PSD3 (zur Anmeldung). Ansprechpartner beim BGA ist Michael Nitsche, Abteilungsleiter Digitalpolitik (030/590099-582).

Flyer zur Europawahl 2024

Im Juni 2024 wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Der BGA hat zur Vorbereitung Informationen und allgemeine Wahlaufrufe erarbeitet. Zum einen werden kurze, prägnante Flyer angeboten, mit Kernbotschaften zur hohen Relevanz der EU. In einer zweiten Version werden Hintergrundinformationen kompakt zusammengefasst.

Wahlaufrufe können die Wahlbeteiligung steigern, die europäische Identität fördern und den Einfluss bzw. die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der EU-Politik sichern. Mitgliedsunternehmen können die Flyer und Wahlaufrufe gerne auch in der eigenen Kommunikation nutzen.

Truck ReClaim – Geltendmachung von Lkw-Kartellschadensersatzansprüchen

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) bereitet mit Truck ReClaim und den Kanzleien Hausfeld und Kapellmann eine weitere Sammelklage gegen das Lkw-Kartell vor (BGL-Pressemitteilung).

Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können sich noch bis Ende April auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren.

Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach Registrierung bis Ende August 2024 geliefert werden. Angemeldet werden können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw der Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco, DAF, Scania (Kauf, Mietkauf und Leasing). Für die Teilnahme müssen die Unternehmen nichts bezahlen und tragen kein Prozesskostenrisiko. Im Erfolgsfall wird allerdings eine Erfolgsbeteiligung von 33 Prozent fällig. Am 17. April 2024 wird in einem kostenlosen Webinar hierzu informiert (zur Anmeldung).

Online-Veranstaltungsreihe zum LkSG: Menschenrechtliche Sorgfalt in der Praxis

Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfalt in Wertschöpfungsketten steht bei deutschen Unternehmen immer mehr im Fokus. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte beleuchtet in Online-Seminaren, wie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse umgesetzt und die Anforderungen erfüllt werden können. Die konkrete Umsetzung steht im Fokus; praktische Unternehmensinputs runden die Veranstaltungen ab.

  • 25. April 2024, von 10.30 bis 12 Uhr: Risikoanalyse
  • 18. Juni 2024, von 10.30 bis 12 Uhr: Zusammenarbeit in der Lieferkette
  • 17. September 2024, von 10.30 bis 12 Uhr: Betroffenenperspektive
  • 29. Oktober 2024, von 10.30 bis 12 Uhr: Beschwerdeverfahren
  • 19. November 2024, von 10.30 bis 12 Uhr: Wirksamkeitsmessung und Benchmarking

BGA bewertet EU-Lieferkettenrichtlinie

„Im letzten Moment hat nun ein erheblich abgeschwächter Entwurf für eine EU-Lieferkettenrichtlinie in Brüssel eine Mehrheit gefunden. Das Ergebnis ist deutlich besser als der ursprüngliche Entwurf. Das eigentliche Problem, die Weitergabe von Berichtspflichten an kleine und mittelständische Unternehmen, bleibt ungelöst. Die Belastungen des Mittelstands werden damit weiter steigen. Das Ergebnis ist kein Sieg für die Menschenrechte, sondern ein Sieg für die Bürokratie“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des BGA.

Der Beschluss der CSDDD enthält – auch aufgrund des Engagements der Verbände auf Berliner und Brüsseler Ebene – keine Hochrisikosektoren, so dass auch der Großhandel nicht mehr unter die verschärften Bedingungen fällt. Die Mitarbeitergrenze der kleinsten von der Richtlinie betroffenen Unternehmen wurde von 250 auf 1.000 erhöht. Die Netto-Jahresumsatzzahl wurde von 300 Mio. Euro globaler Netto-Jahresumsatz auf 450 Mio. Euro globaler Netto-Jahresumsatz angehoben.

Die Übergangszeit zur Umsetzung für Unternehmen dieser Größenordnung wurde auf 5 Jahre festgelegt. Die Umsetzungszeit für größere Unternehmen (3.000 Mitarbeiter/900 Mio. Netto-Jahresumsatz und 5.000 Mitarbeiter/1,5 Mrd. Euro Netto-Jahresumsatz) liegt bei vier bzw. drei Jahren. Abzuwarten bleibt die Überarbeitung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch Bundesregierung und Bundesarbeitsministerium (zur BGA-Meldung).

Branchenkennzahlen der E-Handwerke für 2023 – erneute Umsatzsteigerung

Mit einem Plus von 7,9 Prozent und einem Gesamtumsatz von 87,8 Milliarden Euro (2022: 81,4 Mrd. €) stellen die E-Handwerke weiterhin das größte installierende Gewerk dar. Zwar geht ein Teil der von den E-Handwerken erzielten Umsatzsteigerungen auf inflationsbedingte Preiserhöhungen zurück. Die Analyse der Umsatzentwicklung zeigt aber auch, dass die E-Handwerke von der mit Energiewende und Digitalisierung einhergehenden Elektrifizierung profitieren und Einbrüche im Neubau-Bereich erfolgreich durch Sanierungen kompensieren konnten. Auch der Umsatz pro Mitarbeiter/-in erhöhte sich 2023 – um 8,6 Prozent auf nun 167.564 Euro (zur Pressemitteilung).

ZVEH-Anwendungshilfe zu § 14a EnWG

Seit 1. Januar müssen Wärmepumpen, nicht-öffentliche Wallboxen, Klimageräte oder auch Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen, aus dem Netz steuerbar sein.

Da seit Inkrafttreten von § 14a EnWG viele Fragen offengeblieben sind, hat der ZVEH eine Anwendungshilfe entwickelt. Die Anwendungshilfe enthält zudem eine Übersicht über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten, eine beispielhafte Kostenrechnung für die Teilnahme an § 14a EnWG und Empfehlungen für e-handwerkliche Betriebe.

Neue Funktionen in der E-Akademie

Die E-Akademie ist das Schulungsportal der E-Handwerke. Die neue Version der E-Akademie bietet die Möglichkeit, Seminare und Schulungstermine (Online und in Präsenz) selbst zu veröffentlichen und zu pflegen (zur Anleitung).

Der VEG unterstützt das E-Markenkonzept und die E-Akademie. Alle VEG-Mitgliedsunternehmen sind entweder direkt oder mittelbar über Marktgemeinschaften bzw. den Verband E-Markenpartner und können ihre Schulungsangebote registrieren.

Webinar: Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern – Status Quo. Erfahrungen. Möglichkeiten.

Das Gebäudeforum klimaneutral widmet sich am 11. April 2024 um 10 Uhr in einer Online-Veranstaltung der Frage, wie auch Mehrfamilienhäuser im Bestand zuverlässig über Wärmepumpen mit Wärme versorgt werden können. Es sprechen die Herausgeberinnen und Herausgeber des Praxisleitfadens für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern. Das Webinar richtet sich unter anderem an Akteure aus den Bereichen Beratung, Planung und Umsetzung der Prozesse zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.

B2Best Barometer: Investitionen in KI-Lösungen steigen

Im B2Best Barometer beleuchten das ECC KÖLN und Creditreform quartalsweise die Stimmung im Großhandel. Hierfür werden ca. 120 Großhändler und Hersteller zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage, Einstellung sowie Umsetzung von digitaler Transformation und Investitionsbereitschaft online befragt. In der aktuellen Ausgabe wird zusätzlich das Trendthema KI fokussiert. Demnach planen 74 % der befragten Großhändler und Hersteller, Investitionen in KI-Lösungen zu erhöhen. Als besonders große Herausforderungen in der Umsetzung werden die Integration in bereits bestehende Systeme sowie Datenschutzprobleme benannt.

Termine

2024
10. AprilLandesgruppe Mitte, Höhr-Grenzhausen
26. AprilVEG-Jahreshauptversammlung, Potsdam
7. MaiLandesgruppe Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen
14. MaiLandesgruppe Niedersachsen/Bremen, Hannover
26. JuniLandesgruppe Südwest, Pforzheim-Niefern
19./20. SeptemberJunge Führungskräfte, Wiehl
2025
9. MaiVEG-Jahreshauptversammlung
5./6. Juni EUEW Business Convention
18. SeptemberForum ElektroWirtschaft

BGA-Webinar zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung am 15. März

Fast jedes Unternehmen wird heute mit dem Stichwort ESG (Environmental, Social und Governance) konfrontiert. Mit der Corporate Sustainability Reporting Direcktive (CSRD) müssen betroffene Unternehmen nicht mehr nur über Finanzen Rechenschaft ablegen, sondern auch über umweltbezogene oder soziale Aspekte. Informationen zur CSRD bietet das Portal CSR in Deutschland.

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) veranstaltet am Freitag, dem 15. März 2024 um 13 Uhr in Kooperation mit Creditreform ein 90-minütiges Webinar zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung (zur Anmeldung).

BGA-Verkehrsausschuss: Talk mit Thomas Rudner, MdEP

Der BGA bietet rund um die Europawahl das digitale Veranstaltungsprogramm „Für Europa handeln“ an, um vor der Wahl Mitgliedsverbände, Unternehmerinnen und Unternehmer und deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenzubringen. Im Rahmen der Reihe wird für den Verkehrsbereich am Dienstag, dem 12. März 2024 von 10.30 bis 11.15 Uhr zum (digitalen) Talk mit Thomas Rudner, MdEP eingeladen. Diskutiert werden europäische verkehrspolitische Themen wie zum Beispiel die Umsetzung des Klimaschutzes im Verkehr und die Führerscheinrichtlinie. Eine Anmeldung ist noch bis zum 11. März 2024 möglich; Ansprechpartnerin beim BGA ist Lena Schlett, Referentin Verkehr & Logistik.

BGA unterstützt Mitglieder bei NIS2-Umsetzung

Der BGA bietet in Kooperation mit der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing seinen Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsunternehmen vergünstigte Beratungsdienstleistungen im Zuge der anstehenden Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (NIS = Netzwerkinformationssicherheit) an. Der klassische Elektrogroßhandel dürfte allerdings nach derzeitigem Stand von den neuen Regelungen nicht unmittelbar betroffen sein (vgl. auch Infodienst 2/2024). Für Fragen zu NIS2 und zur Kooperation ist Ihr Ansprechpartner beim BGA Michael Nitsche, Abteilungsleiter für Digitalpolitik.

Wachstumschancengesetz stark gekürzt

Das Wachstumschancengesetz wurde am 21. Februar im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt und gegen die Stimmen der unionsgeführten Bundesländer beschlossen, die das Gesetz weiterhin blockieren. Das Gesetz hat in der im Vermittlungsausschuss beschlossenen Fassung die erste Hürde passiert und wurde im Deutschen Bundestag beschlossen. Den Beschlusstext finden Sie hier.
Die entscheidende Abstimmung im Bundesrat soll am 22. März stattfinden (zur BGA-Meldung).

BGA-Präsident Jandura: „Unsere Art zu leben gilt es zu verteidigen“

„In aller Deutlichkeit wenden wir uns gegen jegliche Form des Extremismus an den Rändern unseres politischen Spektrums. Insbesondere von faschistischem, antisemitischem und menschenverachtendem Gedankengut in jeder Form grenzen wir uns entschieden ab. Dafür darf es in unserer Gesellschaft keinen Platz und keine Akzeptanz geben“, mahnt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Das Präsidium des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen hat eine Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit verabschiedet, in der sich der Verband und seine Mitglieder unmissverständlich zu diesen Werten bekennen.

Ankündigung: BGA-Beitragsrechnungen

Der BGA hat kürzlich die Abfrage für seine Beitragsrechnungen verschickt. Jedes Mitglied des VEG ist über den Verband auch gleichzeitig Mitglied im Dachverband und zahlt den entsprechenden Jahresbeitrag direkt an den BGA.

Derzeit wird für die BGA-Mitgliedschaft ein Grundbeitrag pro Unternehmen in Höhe von 180 Euro und ein Beitrag je Arbeitnehmer in Höhe von 7,75 Euro (einschließlich Teilzeitkräfte, ohne Auszubildende, für max. 250 Arbeitnehmer) fällig. Der Höchstbeitrag liegt damit bei 2.117,50 Euro pro Mitgliedsunternehmen.

Wichtig ist, dass jedes Unternehmen den Mitgliedsbeitrag an den BGA nur einmal zahlt. Manche Mitgliedsunternehmen des VEG sind gleichzeitig auch Mitglied in einem anderen Fachverband oder einem der Regional- und Landesverbände. Eine Übersicht der BGA-Mitgliedsverbände finden Sie über die jeweiligen Links.

Im Gegensatz zum VEG erheben einige Verbände (z.B. die Arbeitgeberverbände) den fälligen BGA-Beitrag direkt und leiten die Summe an den BGA weiter. Sollte dies der Fall sein, so wird das auf den jährlichen Mitgliedsrechnungen ausgewiesen. Unternehmen, die den BGA-Beitrag bereits über einen anderen Verband beglichen haben, sollten sich von diesem zeitnah eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen und an den BGA weiterleiten, um eine doppelte Rechnungstellung und insbesondere eine Doppelzahlung zu vermeiden.

dena: Analysen, Positionen, Impulse

Die dena stellt regelmäßig Publikationen zu Energiewende und Klimaschutz kostenfrei zur Verfügung. Einen Überblick der neusten Analysen, Positionen und Impulse finden Sie im Folgenden:

Fördermitteln für Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe

Mit der Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) soll das Antragsverfahren vereinfacht werden, um Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen (zur Pressemitteilung).

Die EEW ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa 1 Mrd. Euro 2024 ist gesichert.

Förderanträge können seit dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden (zum Förderfinder).